Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Score 54 GmbH, Joanelligasse 10/11, 1060 Wien (in weitere Folge „Score 54 GmbH“, „Verlag“ oder „Herausgeber“ genannt) und dem Auftraggeber/Kunden. Für die Schaltung von Anzeigen und für Abonnements gelten zusätzlich die unten angeführten Bedingungen.
  • Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Score 54 GmbH erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verlag stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bedingungen (insbesondere AGB) des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen erkennen wir ausdrücklich nicht an. Dies gilt auch, wenn Score 54 GmbH im Einzelfall abweichenden Bedingungen des Auftraggebers nicht widerspricht. Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn darin deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist.
  1. Allgemeine gemeinsame Bestimmungen
  • Maßgeblich für den Auftrag im Print- und Digitalbereich sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.
  • Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und Werbemittel, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Die Score 54 GmbH ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form und insbesondere ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen.
  • Anzeigen die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
  • Die Score 54 GmbH behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen die Score 54 GmbH ausgeschlossen.
  • Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe des Inserates / vor Start der Kampagne zu informieren.
  • Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text und Grafik für ein Werbeinserat/-mittel von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.
  • Produktions- und Kreativkosten sowie Herstellungskosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert frakturiert.
  • Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Die Score 54 GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen/Werbemittel für Kampagnen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber jene Rechte Dritter gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält die Score 54 GmbH im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
  • Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbemittel und -flächen und darin erhaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten, sowie nicht in Persönlichkeitsrecht Dritter eingreifen.
  • Der Auftraggeber garantiert weiters, dass er berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm an Score 54 GmbH zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder etc.) sowie dass er allfällige personenbezogenen Daten (insbesondere Fotos) rechtmäßig erhoben hat und auch die Überlassung dieser an Score 54 GmbH rechtmäßig ist.
  • Die Score 54 GmbH haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.
  1. Allgemeine Zahlungsbedingungen
  • Score 54 GmbH ist berechtigt dem Auftraggeber die Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Rechnung wird per Email, an die angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
  • Für den Fall des Zahlungsverzuges oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, seine vom Herausgeber anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Herausgebers aufzurechnen.
  • Bei Aufträgen über die erstmalige Schaltung von Werbeflächen eines Auftraggebers behält sich die Score 54 GmbH das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.
  • Die Score 54 GmbH ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt.
  • Bei erfolgloser, eigener Mahnung werden auch die Kosten des Einschreitens eines Inkassobüros, eines Kreditschutzverbandes und dergleichen entsprechend dem Auftraggeber verrechnet.
  1. Allgemeine Stornobedingungen
  • Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen. Bei späterer Stornierung werden die, bis zum Stornozeitpunt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.
  • Sämtliche Kosten, die der Score 54 GmbH durch die Stornierung, insbesondere durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung bzw. der Druckunterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
  1. Privatsphäre und Datenschutz
  • Score 54 GmbH verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten (Name, Geschlecht, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) ausschließlich zum entsprechenden Zweck und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen; eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Nutzung seiner Daten kann der Kunde jederzeit widersprechen.
  • Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Score 54 GmbH die im vorangehenden Absatz bezeichneten personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Bereitstellung des Zuganges zu den vertragsgegenständlichen Services (Nutzung der Website www.perfect-eagle.com), zur Kommunikation mit dem Kunden (insbesondere Übersendung von Newslettern) und zur Bearbeitung seiner Bestellung verarbeitet.
  • Der Kunde kann seine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber Score 54 GmbH widerrufen, wodurch die weitere Verwendung der Daten durch Score 54 GmbH zu anderen als zur Vertragserfüllung notwendigen Zwecken unzulässig wird. Für den Fall einer Einwilligung kann der Kunde die gespeicherten Daten bei der Score 54 GmbH abfragen, ändern oder löschen lassen und seine Einwilligung jederzeit widerrufen.
  • Die Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website www.perfect-eagle.com einsehbar und abrufbar.
  1. Haftungsbeschränkung
  • Score 54 GmbH haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Score 54 GmbH für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte im vollen Umfang schad- und klaglos zu halten.
  • Die Haftungsbegrenzungen der Absätze 6.1. und 6.2. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Score 54 GmbH.

AUFTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Geschäftsbedingungen für Aufträge
  • Der Herausgeber ist berechtigt, zur Deckung seines Honorars und zur Deckung von Fremdleistungen Anzahlungen zu fordern. Je nach Veranstaltung/Auftrag gilt eine Anzahlung von bis zu 90 % des Auftragsvolumens als üblich. Die vom Herausgeber gelegten Rechnungen sind prompt netto Kassa ohne Skonto zur Zahlung fällig.
  • Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, zuzüglich Kilometergeld sowie Diäten verrechnet
  • Die Honorare des Herausgebers richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer für die Bereiche PR/Werbung/Eventmanagement, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart und sind nicht bindend für andere Projekte, Leistungen etc.
  • Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Projekten bzw. Events entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet.
  • Der Herausgeber ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen. Die vom Herausgeber beauftragten Künstler haben das Recht, ihr Programm den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Der Künstler ist berechtigt, seinen Auftritt zu verweigern, falls der Auftraggeber die vereinbarten Mindestanforderungen, wie etwa Bühnenbeschaffenheit, Licht- und Tontechnik sowie weiterer Zusatzleistungen wie Garderobe, Catering, Hotelreservierungen etc. nicht erbringt.
  • Alle vom Herausgeber geleisteten Vorarbeiten sind im Fall einer Stornierung zum Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu bezahlen. Sollte das Projekt bzw. die Veranstaltung und/oder Teile davon vom Auftraggeber storniert werden, so ist das vereinbarte Honorar nach Maßgabe folgender Stornobedingungen zur Zahlung fällig:
  • bis 8 Wochen vor dem Event/Projekt 0 % der Auftragssumme
  • bis 4 Wochen vor dem Event/Projekt 50 % der Auftragssumme
  • bis 2 Wochen vor dem Event/Projekt 80 % der Auftragssumme
  • bis 10 Tage vor dem Event/Projekt 100 % der Auftragssumme

Anders lautende Stornovereinbarungen zwischen dem Herausgeber und dem Auftraggeber sind schriftlich zu vereinbaren.

  • Können Veranstaltungen wegen höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Schlechtwetter, Lawinengefahr etc. nicht durchgeführt werden oder unterbleibt die Durchführung der Veranstaltung aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen, so ist das vereinbarte Honorar in der vollen Höhe ohne Abzüge vom Auftraggeber zu bezahlen.
  • Der Herausgeber haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Höhe nach wird die Schadenersatzverpflichtung mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
  • Der Auftraggeber hat sämtliche Reklamationen innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht grundsätzlich nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu, soweit dies nach Art der Leistung möglich ist.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Herausgebers für ihre Gesetzeskonformität, insbesondere auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Der Verlag haftet für allfällige Gesetzesverstöße nicht.

ANZEIGEN

  1. Allgemeine Bestimmungen im Print-Bereich
  • Preisänderungen treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die nächste Ausgabe.
  • Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
  • Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen.
  • Bei Stornierung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
  • Die in der Anzeigenpreisliste angeführten Nachlässe werden, soweit keine zeitlichen Einschränkungen bestehen, nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Anzeigenaufträge gelten im Zweifelsfall für die nächste Ausgabe, sie sind spätestens innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung zu schalten. Die Score 54 GmbH leistet keine Gewähr dafür, dass eine Anzeige in einer bestimmten Ausgabe aufgenommen wird.
  • Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber nur dann, wenn durch Fehler der Score 54 GmbH der Sinn der Anzeige wesentlich verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Bei Betriebsstörungen und Eingriffen durch höhere Gewalt hat die Score 54 GmbH dennoch Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen.
  • Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
  • Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich infrage gestellt ist. Weitergehende Haftungen für die Score 54 GmbH sind ausgeschlossen.
  • Im Übrigen gelten die angeführten Bestimmungen der AGB, soweit auf Printmedien anwendbar analog.

Druckunterlagen

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Im Fall der verspäteten Zurverfügungstellung ist der Verlag berechtigt, entweder ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden oder die Einschaltung in der nächsten Ausgabe vorzunehmen.
  • Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der Anzeige.
  • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  • Werden Mängel der Score 54 GmbH zur Verfügung gestellten Druckunterlagen erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung oder sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Score 54 GmbH ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Score 54 GmbH haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.
  • Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
  • Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
  • Aufgrund der maschinellen Fertigung kann es bei der Herstellung der Sonderwerbeform zu technischen Abweichungen kommen; Abweichungen bei bis zu 3 % der Gesamtauflage berechtigen nicht zur Reklamation und befreien nicht von der Pflicht zur Zahlung der Herstellungskosten.
  1. Allgemeine Bestimmungen im Digital-Bereich
  • Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei in den von Score 54 GmbH vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber 3 Werktage davor, zur Verfügung. Später als 3 Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit Score 54 GmbH möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.
  • Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Score 54 GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Werbeschaltung erforderlich ist.
  • Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Auftraggeber durch Score 54 GmbH nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist Score 54 GmbH berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Auftraggeber bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von Score 54 GmbH in angemessener Frist nachzutragen.
  • Score 54 GmbH gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen der von Score 54 GmbH vermarkteten Websites. Sofern eine standardisierte Ausspielung nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von Score 54 GmbH zu vertreten ist, ist Score 54 GmbH auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Auftraggeber erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. Score 54 GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrags nach Wahl von Score 54 GmbH in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen 3 Tagen bei ansonsten vollständigem Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.
  • Score 54 GmbH haftet für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen bei Score 54 GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlendem Entgelt beschränkt. Score 54 GmbH haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  • Score 54 GmbH haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung in Folge höherer Gewalt und technischer Gebrechen.
  • Im Übrigen gelten die angeführten Bestimmungen der AGB, soweit auf digitale Medien anwendbar analog.

Digitale Werbemittel

  • Score 54 GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Links zu überprüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit Score 54 GmbH auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche gegenüber Score 54 GmbH zu, vielmehr ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.
  • Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
  • Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.
  • Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel endet 3 Monate nach Kampagnenablauf, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

ABONNEMENTS

  1. Geschäftsbedingungen für Abonnements
  • Der Vertrag wird rechtswirksam, wenn die Score 54 GmbH die Lieferung durchführt oder das Abonnement bestätigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Nach Ablauf jeden Jahres wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Abonnent der Verlängerung nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich widerspricht. Eine Änderung oder Ergänzung des Abonnementvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.
  • Die Abonnementgebühren für Österreich von EUR 19 pro Jahr sind im Voraus zur Zahlung fällig. Die Score 54 GmbH ist berechtigt, die Preise zu erhöhen. Preiserhöhungen sind wirksam, wenn sie 10 Tage (rechtzeitig) vor der nächsten Lieferung angekündigt werden. Wurde der Abo-Preis bereits für eine bestimmte Periode vorausbezahlt, können die Preise für die Periode der Vorauszahlung nicht erhöht werden. Für Auslandsabonnements gelten gesonderte Preise, die auf Anfrage bekannt gegeben werden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Adressänderungen der Score 54 GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Lieferungen an die alte Adresse gelten als wirksam durchgeführt, sofern der Kunde eine Adressänderung nicht bekanntgegeben hat.
  • Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung 10 Tage vorher bei der Score 54 GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminabgabe gilt eine schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.
  • Die Zustellung erfolgt in Österreich frei Haus, Zustellmängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für allfällige Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Schäden haftet die Score 54 GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare wird keine Haftung übernommen.
  • Zum Zweck der Vertragserfüllung, nämlich der Auslieferung, werden die personenbezogenen Daten des Kunden unter Punkt 8.1. an den Spediteur weitergeleitet, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Der Spediteur ist ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts zu verwenden.
  • Im Falle höherer Gewalt sowie bei Arbeitskampf (z.B. Streik etc.) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch. Die Score 54 GmbH ist berechtigt, die Lieferungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Ebenso ist die Score 54 GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu verrechnen.
  • Allfällige Prospekte sind Bestandteil der Lieferung und können aus technischen Gründen nicht weggelassen werden.
  • Das unbefristete Abonnement kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende, erstmals zum Ende der Mindestbezugsdauer, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres schriftlich gekündigt werden. Während der Kündigungsfrist ist keine Unterbrechung des Abonnements möglich. Das jeweilige Magazin ist berechtigt, das Abonnement bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Score 54 GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Score 54 GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt.
  • Im Übrigen gelten die angeführten Bestimmungen der AGB, soweit auf Printmedien anwendbar analog.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • Score 54 GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Score 54 GmbH und dem Auftraggeber ist Wien.
  • Für sämtliche diesen AGB unterliegenden Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
  • Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.